Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Für all unsere Angebot und Aufträge gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt). Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen ausgeführt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Sondervereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Wir sind berechtigt ein Gegenangebot zu erstellen, welches der Auftraggeber innerhalb der Gültigkeitsfrist annehmen kann.
Preise
Alle Angebotspreise verstehen sich netto zzgl. der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bzw. Auftragserteilung bzw. Abrechnung gültigen Mehrwertsteuer.
Angebotspreise sind, sofern nicht anders befristet, längstens 3 Monate nach Angebotsabgabe gültig. Sie verstehen sich grundsätzlich ab Werk zzgl. Fracht- und Verpackungskosten, Porto, Zoll, Versicherung und sonstiger Lieferkosten. Diese Kosten werden separat und nach Aufwand berechnet, sofern nichts vorab anders vereinbart wurde.
Arbeiten, welche vorab vom Auftraggeber veranlasst sind (wie beispielsweise Entwürfe, Skizzen oder Probedrucke) werden nach Aufwand gemäß der zu diesem Zeitpunkt gültigen Stundensätze berechnet, sollte kein Anschlussauftrag zustande kommen und keine Sondervereinbarung getroffen sein. Mehraufwände und nachträgliche Zusatzleistungen werden ebenfalls nach Aufwand berechnet. Es gelten hierfür generell unsere allgemeinen Angebotsrahmendaten und die darin festgesetzten Konditionen und Stundensätze.
Zahlung
Für die Zahlung gilt, sofern nichts anderes vereinbart, eine Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Die Zahlung hat per Banküberweisung auf unser, auf der Rechnung ausgewiesenes Konto zu erfolgen. Bei länger laufenden Aufträgen kann ein angemessener Skonto schriftlich vereinbart werden. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, erlauben wir uns, eine Mahngebührt und ggf. Verzugszinsen zu berechnen.
Lieferung
Fixe Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer vorab ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Gerät der Auftragnehmer in Lieferverzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb des Auftragnehmers wie auch in dem eines Zulieferers (beispielsweise Streik, Aussperrung oder in anderen Fällen höherer Gewalt) berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Bei Druckprodukten können produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Mängel und Nachbesserung
Der Auftraggeber hat gelieferte Ware sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich nach Erhalt zu prüfen, ob diese vertragsmäßig ausgeführt und mangelfrei sind. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Fall verzögerter oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber verlangen, die Vergütung herabzusetzen (Minderung) oder den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung). Mängel eines Teils der gelieferten Waren berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Zulieferungen (zum Beispiel Daten) durch den Auftraggeber unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragsnehmers. Dies gilt auch bezüglich eventueller Verletzungen des Urheberrechts oder der Datenschutzbestimmungen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber.
Schadenshaftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit dadurch der Vertragszweck gefährdet wird oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Er haftet auch in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese Haftung gilt auch bezüglich der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht, müssen diese innerhalb von vier Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers geltend gemacht werden.
Erfüllungsort, Allgemein
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Haftungsausschluss
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